Unser Ziel ist, langlebige Ware anzubieten, die viele Jahre getragen werden kann und wir unterwerfen uns nicht dem Fast-Fashion-Prinzip.
Wir wollen daran mitwirken, dass faire ökologische Mode „normal“ und selbstverständlich wird.
Jeder am Produktionsprozess Beteiligte wird fair bezahlt und behandelt.
Wir behandeln die Natur und die Menschen respektvoll.
Freudensprung fashion verpflichtet sich nachhaltig dem Ziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen für die heutige und künftige Generation – wir wollen unseren nachfolgenden Generationen eine möglichst gesunde Welt hinterlassen.
Wir gehen verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um und erfüllen die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die den Betrieb betreffen.
Wir haben einige Maßnahmen getroffen, um dieses grundlegende Bestreben zu festigen und arbeiten kontinuierlich an weitere Umsetzungen:
Wir gestalten auch das Ganze ökologisch und nachhaltig:
Grundverständnis
Freudensprung fashion erkennt seine gesellschaftliche und soziale Verantwortung an und verpflichtet sich, in allen unternehmerischen Aktivitäten der Verantwortung gerecht zu werden.
Recht und Gesetz
Freudensprung fashion verpflichtet sich, bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die jeweils geltenden Gesetze sowie die sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen wir tätig sind, zu beachten.
Unsere Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge müssen eingehalten werden, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.
Freudensprung fashion hält geltende Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetzt zur Regelung des Wettbewerbs.
Werte und Prinzipien
Freudensprung fashion orientiert sein Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethik. Freudensprung fashion lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konventionen ab.
Menschenrechte, Diskriminierungsverbot
Freudensprung fashion respektiert und unterstützt die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte.
Insbesondere halten wir die Menschenrechte gemäß UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217A (III) der Generalversammlung vom 10.12.1948) ein.
Wir lehnen im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jede Form von Diskriminierung ab. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund der Herkunft, der Religion und des Geschlechts.
Korruptionsverbot
Im Umgang mit unseren Geschäftspartnern und staatlichen Institutionen werden die Interessen unseres Unternehmens und die privaten Interessen unserer Mitarbeiter auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten.
Lieferanten
Freudensprung fashion sorgt dafür, dass die unmittelbaren Lieferanten die Grundsätze dieses Verhaltenskodex kennen und fordert die Einhaltung der Inhalte bei seinen Lieferanten ein, sofern dies möglich ist.